AGB
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Bärbel Kurtzahn Reisen
den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses
Angebots sind unsere Reiseausschreibung und die ergänzenden
Informationen zur jeweiligen Reise.
1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels,
Beförderungsunternehmen) sind von Bärbel Kurtzahn Reisen nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder
Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages
abändern, über unsere vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen
oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax
oder auf elektronischem Weg (e-Mail, Internet) vorgenommen werden. Diese
Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des
Buchungsauftrags dar.
1.4 Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der
Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung
der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er
eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.5 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Bärbel
Kurtzahn Reisen zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Reisebestätigung
übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch
den Reisenden weniger als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
1.6 Weicht unsere Annahmeerklärung von Ihrer Anmeldung ab, so liegt
hierin ein neues Angebot von Bärbel Kurtzahn Reisen. Wir
halten uns an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser
Frist die Annahme erklären bzw. eine Anzahlung oder die Restzahlung
leisten.
2. Bezahlung
2.1 Mit Vertragsabschluss und gegen Aushändigung des Sicherungsscheines
wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtreisepreises fällig. Die
Prämie für eine Reiserücktrittskosten-Versicherung leisten Sie bitte mit
Ihrer Anzahlung.
2.2 Die Restzahlung ist, wenn nicht anders vereinbart, bis 30 Tage vor
Reiseantritt zu leisten. Die teilweise und/oder vollständige Zahlung
darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines erfolgen.
2.3 Leistet der Reiseanmelder die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht
entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag
zurückzutreten und den Reiseanmelder mit Rücktrittskosten gem. Ziffer
5.3 bis 5.7 zu belasten.
2.4 Die Reiseunterlagen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang
bei uns ausgehändigt bzw. versandt. In Ihrem eigenen Interesse sollten
Sie diese nach Erhalt sorgsam prüfen.
3. Leistungsänderungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Reise-
und Leistungsbeschreibungen von der Bärbel Kurtzahn Reisen und
aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Reisebestätigung/Vereinbarung.
3.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von
der Reisevermittlung Bärbel Kurtzahn nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht
erheblich sind und den Gesamt zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.4 Bärbel Kurtzahn Reisen ist verpflichtet, den Reisenden
über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund zu informieren.
3.5 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reise vertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot an zu bieten. Der
Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des
Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage
der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Preisänderungen
Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten
Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
entsprechend wie folgt zu ändern.
4.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die
Reisevermittlung Bärbel Kurtzahn den Reisepreis nach Maßgabe der
nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch
die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Bärbel Kurtzahn Reisen vom Reisenden verlangen.
4.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie
Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so
kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag
heraufgesetzt werden.
4.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des
Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem
sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
4.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und
dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur
Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar
waren.
4.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der
Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei
Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus
seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich
nach der Mitteilung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung diesem
gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der
Rücktritt ist gegenüber Bärbel Kurtzahn Reisen unter der
nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein
Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber
erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Sollten Sie von der gebuchten Reise zurücktreten, können wir als
Ersatz eine angemessene Entschädigung für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der
Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von
uns berücksichtigt.
5.3 Die Höhe der Rücktrittspauschalen gliedert sich, sofern in der
jeweiligen Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung nicht anders
angegeben, wie folgt:
5.3.1 Einzel- und Gruppenreisen, Flugpauschalreisen, Rund -reisen und Eigenanreisen:
bis 31 Tage vor Reiseantritt 25 %
ab 30. Tag bis 21. Tag vor Reiseantritt 30 %
ab 20. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 14. Tag bis 08. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab 07. Tag vor Reiseantritt 90 %
am Tag des Reiseantritts, bzw. bei Nichtantritt der Reise 100 %
5.4 Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem
Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein
wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm
geforderte Pauschale.
5.5 Wir behalten uns vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen
eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der
ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der
Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6 Gebühren für zusätzliche, nicht im Pauschalpreis eingeschlossene
Leistungen, die als solche extra ausgewiesen sind, wie z.B. bereits
beantragte Visa und Eintrittskarten für Konzerte und sonstige
Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht erstattbar.
6. Änderung, Umbuchung
6.1 Umbuchungen von Reisetermin,
Reiseziel, Unterkunft oder Beförderungsart sind grundsätzlich nur durch
Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den o.a. Bedingungen und
nachfolgender Neubuchung, sofern verfügbar, möglich.
Bei geringfügigen Änderungen (z.B. Abreiseort) bis 30 Tage vor Reise
Antritt, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr Gebühr in Höhe von EUR
30,- pro Person. Sofern Dritte uns für die Umbuchung Kosten in Rechnung
stellen, sind wir berechtigt, Ihnen diese gegen Nachweis
weiterzubelasten.
6.2 Bis zum Reiseantritt können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir
können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den
besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt (z.B. wenn ein Gruppenvisum
bereits eingeholt wurde) oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den
Vertrag ein, so haften er und Sie uns gegenüber als Gesamtschuldner für
den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der
Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten
wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B.
wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat
er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Bärbel Kurtzahn Reisen wird sich um Erstattung der ersparten
Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder
wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reise vertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der
Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch
auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus
einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut
gebrachten Beträge.
b) bis zu zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir
verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die
Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die
Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem
früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
9. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
9.1 Wird die Reise bzw. der Antritt der Reise infolge bei
Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so kann sowohl der Reisende als
auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn aus
vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
9.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der
Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem
Fall werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen
Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die
Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt. Wird der Vertrag gekündigt, so
können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch
zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen.
9.3 Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die
Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zur Hälfte
getragen. Im Übrigen gehen Mehrkosten zu Ihren Lasten.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten Wird die Reise nicht vertragsgemäß
erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es -
unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - der Mitwirkung des
Reisenden. Deshalb ist der Reisende verpflichtet alles ihm Zumutbare zu
tun, um einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell
entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen, die im
Zusammenhang mit den von uns zu erbringenden Reiseleistungen stehen,
unverzüglich vor Ort bzw. bei der Reisevermittlung Bärbel Kurtzahn in
Hamburg anzuzeigen. Sofern der Reisende es schuldhaft unterlässt, einen
Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordern. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass
wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen.
10.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise
können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen
(Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft
unterlassen, den Mangel rechtzeitig anzuzeigen.
10.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann
der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann
nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn
die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für uns
erkennbares Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende
schuldet uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
anfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn nicht
völlig wertlos waren.
10.4 Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel
der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
10.5 Verlust und Beschädigung von Reisegepäck Schäden oder
Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend
unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der
zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in
der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt
worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen,
bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Unsere Deckungssummen betragen:
EUR 75.000,-- für Vermögensschäden
EUR 7.500.00,-- für Personenschäden
EUR 750.000,-- für Sachschäden
Jeweils je Versicherungsfall und Versicherungsjahr
11.3 Bärbel Kurtzahn Reisen haftet nicht für
Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.
Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und
Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der
Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden,
dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen
des Reiseveranstalters sind. Wir haften jedoch:
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom
ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während
der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von
Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des
Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
12. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde
innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der
Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann
fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend
angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde
Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist
zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck
oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3. Diese
sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei
Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
13. Verjährung
13.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen,
verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz
sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Reiseveranstalters beruhen.
13.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
13.3 Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, an
dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
13.4 Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der
Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1 Bärbel Kurtzahn Reisen wird Staatsangehörige eines
Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten
wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt
unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine
Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender
(z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
14.2 Wir haften nicht für rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie
uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die
Verzögerung von uns zu vertreten ist.
14.3 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Reisende sich
rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere
Prophylaxemaßnahmen informieren sollte. Ggf. sollte ärztlicher Rat zu
Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf
allgemeine Informationen insbesondere von den Gesundheitsämtern,
reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen
Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung wird verwiesen.
14.4 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Reise
erforderlichen Formalitäten und Vorschriften selbst verantwortlich,
ebenso für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente,
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und
Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere auch die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen wenn sie durch
eine Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den
Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest,
so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die
Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen
wird bzw. werden. Sobald die Fluggesellschaft, die den Flug durchführen
wird, feststeht, werden wir Sie entsprechend informieren, i. d. R.
spätesten zusammen mit den Reiseunterlagen. Wechselt die Ihnen als
ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie
schnellstmöglich über den Wechsel informieren. Die gemeinschaftliche
Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung
unterliegen, können sie über die Internetseite des Luftfahrtbundesamtes:
www.lba.de abrufen bzw. über die Internetseite: www.air-ban.europa.eu.
16. Reiseversicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen dringend den
rechtzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, einer
Reise-Krankenversicherung und einer Reisegepäck-Versicherung bzw. eines
Komplettschutz-Paketes.
17. Allgemeine Bestimmungen
Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
18. Gerichtsstand/Rechtsstand
18.1 Der Reisende kann Bärbel Kurtzahn Reisen nur an ihrem Sitz verklagen.
18.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der
Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, bzw.
Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen
des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz Bärbel Kurtzahn Reisen vereinbart.
18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen
internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem
Reisenden und der Reisevermittlung Bärbel Kurtzahn anzuwenden sind,
etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den
Reisenden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die
entsprechenden deutschen Vorschriften.
18.4 Auf das Vertrags- und Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Veranstalter:
Bärbel Kurtzahn Reisen
Seehofallee 21
22177 Hamburg
Fon: 040 - 22 60 89 37
Fax: 040 - 22 60 89 38
(Stand: Januar 2011)
